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Amtliche Prüfnummer (AP-Nummer)

Ab der Qualtitätsstufe „QbA“ muss auf jedem Weinetikett diese behördlich vergebene Nummer gut sichtbar angebracht sein. Sie dient der individuellen Kennzeichnung von Weinen und bestätigt die erfolgreiche Qualitätsweinprüfung und die eingehaltenen weinrechtlichen Anforderungen. Der geprüfte Wein muss aus Trauben der Weinrebe „Vitis vinifera“ herstellt sein, außerdem wird er einer strengen sensorischen und analytischen Prüfung unterzogen.